Wie das Staatsministerium für Kultus auf seiner Webseite schreibt, gilt das Schulgesetz seit 2004 fast unverändert (http://www.schule.sachsen.de/20820.htm).
Wir haben uns intensiv mit dem Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen beschäftigt und haben uns auf die folgende Forderung verständigt:
Wir fordern […], dass im neuen Sächsischen Schulgesetz
- Schulen von Klasse 1 – 10 als weitere Schulform verankert werden, damit der Chancengleichheit Rechnung getragen wird.
- Schulversuche weiterhin von der Basis aus initiiert und durchgeführt werden können.
Unsere Stellungnahme kannst du hier vollständig lesen.